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Freie Fahrt für Autogas!

Es bleibt also dabei: Voller Tank, halbe Kosten.

Steuerbegünstigung bis 2018!

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 beschlossen. Damit wurde die mehrjährige Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas - also Flüssiggas als Kraftstoff - durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Autogas dagegen nur bis 2009. In dieser Ungleichbehandlung hatten zahlreiche Politiker einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Grundlage gab. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass die verabschiedete Fassung des Energiesteuergesetzes nun die Chance auf faire Marktbedingungen eröffnet, bei denen die Auswahl einer schadstoffarmen Antriebsvariante den Verbrauchern selbst überlassen wird.

Die Fortschreibung der steuerlichen Förderung bestätigte die zahlreichen Autofahrer, Flottenbetreiber und Tankstellenpächter, die schon bisher auf den schadstoffarmen Kraftstoff Autogas setzten. Die Gleichstellung gibt die notwendige Planungssicherheit, um Autos mit hoher wirtschaftlicher Attraktivität auszurüsten. Auch die großen Kfz-Hersteller, die flüssiggasbetriebene Fahrzeuge seit Jahren im europäischen Ausland serienmäßig anbieten, werden jetzt den deutschen Markt für sich erschließen.